StartseiteAktuellesVermietung von Ferienunterkünften durch Vermittler – Modelo 179

Wenn Sie durch Ihre Zweitwohnung in Spanien Mieteinnahmen durch touristische Vermietung erzielen, müssen Sie diese auch in Spanien versteuern. Die Einnahmen müssen viertlejährlich deklariert werden. Wenn Sie die Wohnung selber nutzen muss auch eine Steuer für fiktives Einkommen gezahlt werden. Dies Steuererkläreung wird am Ende des Kalenderjahres eingereicht (modelo 215)

Viele Eigentümer nutzen Ferienhausportale  für die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft. Um nun ganz sicher zu sein, dass für die Eiinkünfte versteuert werden, bzw. ob die Unterkunft überhaupt ofiziell angemeldet ist, hat das spanische Finanzamt nun schon seit 1. Juli 2018 neue Vorschriften herausgegeben.

Vermittler müssen nun vierteljährlich sämtliche Daten der von ihnen vermittelten Vermietungen an die spanische Steuerbehörde übermitteln. . Die Vorschrift trat zum 1. Juli 2018 in Kraft. Für die Erklärung muss ein spezielles Format online, das “modelo 179”, verwendet werden.

Unklar ist noch wie diese Vorschrift bei Vermittlern über das Internet, die Ihren Sitz nicht in Spanien haben und somit nicht den spanischen Gesetzen unterlieigen, umgesetzt werden muss,

  • Welche Informationen sollte nun das modelo 179 beinhalten?
  • Identifizierung des Eigentümers der Mietwohnung mit Adresse und Steuernummer (N.I.E.)
  • Identifikation der Immobileft (vollständige Adresse) mit Angabe der Katasternummer.
  • Anzahl der Tage, an denen die Wohnung für touristische Zwecke genutzt werden kann, sowie das Anfangsdatum.
  • Betrag, der dem  Eigentümer für die Nutzung der Wohnung zufließt.
  • Nummer des Vertrages,
  • Zahlungsweise (Überweisung, Kredit- oder Debitkarte oder andere).

Somit dürfte es sehr schwer werden,  der Steuerhinterziehung zu entgehen, zumindest dann, wenn ein Vermittler eingeschaltet ist.

 

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