StartseiteAktuellesEinkommenssteuer für nicht-residente Immobilienbesitzer in Spanien
Nicht-residente Immobilienbesitzer in Spanien sind nicht nur verpflichtet die jährliche Grundsteuer (IBI) an die Gemeinde zu zahlen, sondern müssen auch eine Einkommensteuer auf die Eigennutzung der immobilie abführen (Impuesto sobre la Renta de no Residentes). Diese beträgt 2% des Katasterwertes  (1,1 % falls der Katasterwert in den letzten 10 Jahrn modifiziert wurde)  und davon 19%.(Stand 2020)

Die Steuererklärung ist immer am 31.12. des Jahres fällig.  Steuern sind in Spanien Bringschulden, d.h. Sie bekommen keine Rechnung, sondern müssen sich eigenständig um die pünktliche Bezahlung kümmern.  Aus diesem Grund wird die Zahlung oft vergessen, oder manche  hoffen, nicht zahlen zu müssen. Die Finanzbehörde versendet  jedoch seit kurzem Briefe an Immobilienbesitzer – die Basis der Überprüfung sind die Daten der Gemeinde (Grundsteuer), Katasteramt und der NIE-Nummer.

 
Nichtresidente Eigentümer einer Immobilie in Spanien sollten einen steurlichen Vertreter habe, der sich um die Post kümmert, denn wenn wichtige Zustellungen wegen Abwesenheit nicht entgegengenommen .werden können, wir  ein eventuelles Urteil auch ohnen Kenntnis des Zustellungsempfängers rechtskräftig.

Sollten Sie Unterstützung für die Abgabe der  Steuererklärung (Modelo 210 –  im Downloadbereich herunterzuladen ) benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen deutsch/englisch-sprachigen Steuerberater in Ihrer Nähe. Fragen Sie uns.

 

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