StartseiteAktuellesDoppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland

Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Gesetz ist am 18. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Ausführliche Informationen finden Sie in dem Info-Blatt, das Sie sich herunterladen können. 

Info-Blatt, herausgegeben vom Bundesfinanzministerium der Bundesrepublik Deutschland
Doppelbesteuerungsabkommen.pdf
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