StartseiteAktuellesFerienhausvermietung – neues Gesetz

zu vermietenSeit Jahrzehnten schon werden an der Costa de la Luz, sowie in ganz Andalusien, vor allem in den Küstenregionen und in den Sommermonaten private Unterkünfte an Touristen vermietet. Früher allerdings in kleinem Rahmen, die Familien rückten enger zusammen und  man vermietete Zimmer oder Wohnungen.

Schon in den 90-er Jahren entstanden Vermittlungsagenturen für Ferienunterkünfte, die vermehrt Unterkünfte im Internet anboten. In Zeiten des Baubooms wurden zahlreiche Häuser und Wohnungen gebaut, rein zum Zweck der Vermietung. Mittlerweile gibt es unzählige Vermietungsportale für spanische sowie auch für ausländische Touristen,  wobei die wenigsten Eigentümer angemeldet sind und Steuern auf die Einkünfte zahlen.

Das soll sich nun ändern. Das Amt für Tourismus und Sport  (Consejeria de Turismo y Deporte de la Junta de Andalucia) hat am 2. Februar 2016 ein neues Gesetz herausgebracht  womit die Vermietung von Wohnraum für touristische Zwecke geregelt werden soll und das am 11. Mai 2016 in Kraftt treten soll.

Jeder private Eigentümer der seine Immobilie zu touristischen Zwecken vermietet, muss diese Aktivitität  bei der Junta de Andalucia (Consejeria de Turismo y Deporte) anmelden. Dazu muss ein Formular mit den genauen Daten der Unterkunft ausgefüllt werden. Danach wird geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Vermietung erfüllt sind und dann bekommt man einen Eintrag  in das zentrale Tourismusregister. Die Nummer wird folgendermaßen aufgegliedert:  z.B. VFT/ CA/0000  (VFT=touristische Vermietung, CA=Provinz, 0000= lfd. Nummer). Diese Nummer muss immer in den entsprechenden Internetportalen angegeben werden.

Die Registrierungsstelle in Cádiz finden Sie hier:
Pza. de Asdrúbal nº 6. 
11071 
Cádiz
Tel: 956.006.300
Mail: dpcadiz.ctc@juntadeandalucia.es

Nachfolgend stellen wir einen Download des Gesetzestextes zur Verfügung.

Gesetzestext zur Ferienhausvermietung

> DOWNLOAD : Boletin Oficial de la Junta de Andalucia    Decreto 28/2016, de 2 de febrero, de las viviendas con fines turísticos y de modificación del Decreto 194/2010, de 20 de abril, de establecimientos de apartamentos turísticos.

 

> FAQ zu diesem Gesetz

> Artikel vom 2. Februar aus dem Diario de Cádiz

> Weitere Infos zu diesem Gesetz in deutscher Sprache

> Neue Lizenzpflicht für Ferienimmobilien in Andalusien

 

 

 

 

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