StartseiteAktuellesAusländische Residenten in Spanien müssen ab 19.1.2015 ihren Führerschein umtauschen
carnet

Bildquelle: www.dgt.es

Ausländer aus der EU, die seit 2 Jahren ihren festen Wohnsitz in Spanien haben, müssen ab morgen, den 19. Januar 2015 den in ihrem Heimatland ausgestellten Führerschein gegen einen spanischen umtauschen. Betroffen sind ca. eine Million Residenten Durch diesen Erlass soll bewirkt werden, dass Ausländer, deren Führerschein lebenslang gültig ist (oder bis zu einem gewisssen Alter, wie in Norwegen oder England) nicht im Vorteil gegenüber Spaniern sind, die ihren Führerschein in festgelegten Zeiträumen (5-10 Jahre,abhängig vom Alter) nach einer Gesundheitsprüfung verlängern müssen.
Wer seinen Führerschein nicht umtauscht muss mit einem Bussgeld  von 200 Euro rechnen.

Für die Beantragung des spanischen Führerscheins müssen Sie sich zunächst einen Termin bei Ihrem zuständigen Verkehrsamt  holen. Dieses geht per Telefon 060 und auch online über www.dgt.es.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Ausweis, Pass, N.I.E.
  • Führerschein – Original und Kopie
  • Gesundheitszeugnis
  • Foto (32x26mm)
  • Antrag, erhältlich beim Verkehrsamt
  • 23,50 Euro in bar

Es besteht die Möglichkeit, dass Residenten, die sich kürzer als 2 Jahre in Spanien aufhalten, schon vorher den Führerschein umtauschen können mit dem Vorteil, dass in diesem Fall keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.

 

→ Lesen Sie den Artikel in der Zeitung „ABC“ vom 17. Januar 2015  → hier

 

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